Unfallflucht- was erwartet Sie

von Rechtsanwalt van Donzel-Giesen
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Was ist eine Fahrerflucht?

Beschädigen Sie beim Ausparken (sog. Parkrempler) oder im fließenden Verkehr ein anderes Fahrzeug oder eine andere Sache und fahren weg oder entfernen sich zu Fuss vom Unfallort, begehen Sie eine sog. Unerlaubtes entfernen vom Unfallort - kurz: Fahrerflucht. Dies stellt regelmäßig eine Straftat dar, die von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt wird. 

Geschädigter ist nicht vor Ort - Reicht ein Zettel an der Windschutzscheibe?

Klares Nein! Sie sind zunächst verpflichtet zu warten. Als angemessene Wartezeit gelten dabei 20 bis 60 Minuten. Ist der Geschädigte in diesem Zeitraum nicht erschienen, müssen Sie die Polizei informieren und den Schaden melden. Dies können Sie unproblematisch durch wählen der 110 machen. Dort geben Sie nur Ihre Personalien an und teilen den Unfallort und das Nummernschild des geschädigten mit.

Die Polizei wird dann entweder selbst erscheinen oder Ihnen die Erlaubnis zum Entfernen geben.

Das Hinterlassen eines Zettels reicht grundsätzlich nicht aus.

Wie wird eine Fahrerflucht bestraft? 

Laut §142 des Strafgesetzbuchs (StGB) wird eine Fahrerflucht mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Besonders hart wird das unerlaubte Entfernen vom Unfallort geahndet, wenn ein  Personenschaden vorliegt, also Menschen verletzt wurden. Aber auch wer sich bei einem sogenannten Sachschaden vom Unfallort begibt, begeht eine Fahrerflucht. 

Darüber hinaus können zwei bzw. drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot von maximal 6 Monaten oder sogar der Führerscheinentzug und eine entsprechende Sperrfrist von 6 Monaten bis 5 Jahre drohen. Wie hoch das Strafmaß ist, richtet sich nach dem Ausmaß des Schadens und dem individuellen Tatverhalten. Daher wird jede Fahrerflucht individuell betrachtet und im Einzelfall entschieden.

Wie hoch ist die Strafe bei einer Fahrerflucht ohne Personenschaden?

  • Der Schaden beträgt weniger als 600 Euro: In der Regel wird eine Zahlungsauflage verhängt und das Verfahren unter der Bedingung der Zahlung eingestellt.
  • Der Schaden liegt unter 1.300 Euro: Die Geldstrafe beträgt ein bis drei Monatsgehälter. Zudem drohen zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von 1 bis 6 Monaten.
  • Der Schaden liegt über 1.300 Euro: Diese Summer wird bei heutigen Autos und Unfällen schnell erreicht. Insbesondere, weil sich die Gerichte häufig auf Gutachter verlassen, die ein Eigeninteresse an einem möglichst hohen Schaden haben. Denn ihre Bezahlung bemisst sich auch an der Höhe des Schadens. Die Geldstrafe beträgt regelmäßig mehr als ein Monatsgehalt, hinzu kommen drei Punkte in Flensburg und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Zudem wird eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ausgesprochen, die in der Regel 6-12 Monate beträgt. 

Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht mit Personenschaden?

  • Zusätzlich zur drohenden Strafe von drei Jahren Haft bei Fahrerflucht, kommen jetzt noch Strafen für unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) in Form einer Geldstrafe oder Haftstrafe von bis zu einem Jahr hinzu.  
  • Gibt es nicht nur Verletzte, sondern auch Todesopfer und Sie begehen Unfallflucht, droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Die Strafe wegen Fahrerflucht kommt noch oben drauf! 
  • Zudem müssen Sie damit rechnen, 1-5 Jahre auf Ihre Fahrerlaubnis zu verzichten

Wie lange kann ich meine Fahrerflucht melden?

Wenn Sie unüberlegt Fahrerflucht begangen haben, sollten Sie sich unbedingt bei einem Anwalt melden! Häufig kann eine Selbstanzeige Innerhalb von 24 h hilfreich sein. Eine Selbstanzeige schützt zwar nicht vor der Strafverfolgung, sie wirkt sich aber in der Regel strafmildernd aus.

 

 

 

 

 

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